Information der Öffentlichkeit nach Störfallverordnung

An unserem Standort erbringen wir Logistikdienstleistungen, wie Lagerung, Umschlag und Konfektionierung von Waren aller Art für verschiedene Kunden.

Zu diesen Dienstleistungen zählt auch die Lagerung und Konfektionierung von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper).

Bei der Menge der explosionsgefährlichen Stoffe und Gegenstände kann dabei die untere Mengenschwelle gemäß der Störfallverordnung (12. BImSchV) überschritten werden. 

Durch die insgesamt zulässigen Stoffmengen sind wir ein „Störfallbetrieb der unteren Klasse“ (solchen Betrieben obliegen bestimmte Sicherheitspflichten).

Die Störfallverordnung verpflichtet uns, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu verhindern und vorzusorgen, dass für evtl. Dennochfälle deren Auswirkungen begrenzt bleiben. Des Weiteren obliegen uns Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, denen wir nach den Vorgaben der Störfallverordnung wie folgt nachkommen:

INFORMATION FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT: ALLGEMEINE INFORMATION (ANH. V, TEIL 1 ZUR STÖRFALLVERORDNUNG)

1. Betreiberin des o.g. Betriebsbereiches: Gebrüder Schröder GmbH & Co. KG 

2. Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung für Solche der „unteren Klasse“ und wurde der zuständigen Behörde (Kreisverwaltung Westerwald und SGD Nord) nach § 7 angezeigt.

3. In unserem Betriebsbereich lagern und bevorraten wir für unsere Kunden auch pyrotechnische Gegenstände, von den eine Explosions- oder Brandgefahr ausgehen kann.

4. Nach der zur Störfallverordnung zugehörigen Auflistung der störfallrelevanten Stoffe (Anhang I), von denen ein Störfall ausgehen könnte, sind in unserem Betriebsbereich maximal 199,5 t an pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1b (Gefahrenklasse 1.4) vorhanden.

5. In einem Ereignisfall, der Auswirkungen über unseren Standort hinaus in die Nachbarschaft hat oder haben kann, werden Sie über Sirene oder durch Lautsprecherdurchsage öffentlicher Rettungskräfte gewarnt. Verhalten sie sich dann den Anweisungen der Rettungskräfte entsprechend.

6. Unser Betriebsbereich unterliegt regelmäßigen Inspektionen durch unsere Überwachungsbehörde. Die letzte Inspektion fand statt am 12.05.2021. Ausführlichere Informationen zu den Vor-Ort-Besichtigungen, zum Überwachungsplan nach § 17 (1) StörfallV sowie zu Umweltbelangen, die sich aus dem Betrieb unseren Anlagen ergeben, können Sie auf Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der zuständigen Behörde einholen: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz

7. Weitere Informationen über uns können Sie schriftlich, telefonisch oder per eMail über den Kontaktbereich unserer Website einholen.

Stand der Information: August 2023

 

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